3. Entstehungszeit der Bittschrift und der Auferstehungsschrift.
Die Bittschrift wendet sich nach dem Wortlaut der Adresse oder Dedikation „an die Kaiser (Autokratores) Marcus Aurelius Antoninus und Lucius Aurelius Commodus, die Besieger der Armenier und Sarmaten und, was das wichtigste ist, Philosophen“. Nun ist allerdings diese Adresse in Hinsicht auf ihre historische Richtigkeit zu beanstanden. Denn der Titel „Besieger der Armenier“ kam dem Commodus überhaupt nie zu und dem Marcus Aurelius nur uneigentlich „als Teilnehmer an der Ehre des Verus“ und nur bis zu des letzteren Tode; auch der Titel „Philosoph“ paßt schlecht für einen jungen Mann wie Commodus (geb. 161), der so wenig Philosophisches an sich hatte. Allein bei der devoten Haltung des Athenagoras ist es nicht ausgeschlossen, daß er aus purer Höflichkeit Ehrentitel des Vaters auch auf den Sohn ausgedehnt hat. Trotz der Bedenken, die sich gegen die Adresse erheben (vgl. Geffcken, S.157 u.158), muß daran festgehalten werden, daß Marcus Aurelius Antoninus und Lucius S. 265 Aurelius Commodus die Adressaten sind. Davon legt die Bittschrift selbst Zeugnis ab. Die beiden Angeredeten werden nämlich Autokratores genannt. Dies weist auf eine Doppelregierung hin. Jedoch kann die erste Doppelregierung (des Marcus Aurelius Antoninus mit seinem Adoptivbruder Lucius Aurelius Verus 161-172) nicht in Betracht kommen, da die beiden Herrscher, an welche sich die Bittschrift des Athenagoras wendet, nicht im Verhältnis von Brüdern zueinander stehen, sondern im Verhältnis von Vater und Sohn (Kap. 18 u. 37). Es ist also an die zweite Doppelregierung zu denken, an die des Marcus Aurelius Antoninus mit seinem Sohne Lucius Aurelius Commodus. Letzterer aber erhielt den Titel imperator (= Autokrator) erst im November 176. Daher ist die Schutzschrift nach dieser Zeit geschrieben. Ferner ist im ersten Kapitel von einer Friedenszeit die Rede („der ganze Erdkreis erfreut sich tiefen Friedens“); ist dieser Ausdruck mehr als eine rhetorische Phrase, so muß die Apologie vor dem Ausbruch des zweiten Markomannenkrieges geschrieben worden sein, d. i. vor August 178. Ferner weiß der Apologet noch nichts von der im Jahre 177 in Gallien ausgebrochenen Christenverfolgung; sonst, hätte er nicht in Kap. 35 behaupten können, daß bisher noch nie ein Sklave seiner christlichen Herrschaft den Genuß von Menschenfleisch nachgesagt habe; denn die gallische Verfolgung war gerade durch derartige Sklavenaussagen hervorgerufen worden. Man wird daher nicht fehl gehen, wenn man die erste Hälfte des Jahres 177 als Entstehungszeit der Bittschrift ansetzt. - Die Abhandlung über die Auferstehung der Toten wird durch den Arethaskodex dem Athenagoras zugeeignet. Dies ist freilich das einzige Zeugnis, welches wir haben; jedoch besteht kein Grund, an der Autorschaft des Athenagoras zu zweifeln. Die Schrift über die Auferstehung ist, wie fast allgemein angenommen wird, später als die Bittschrift entstanden. Athenagoras kommt nämlich am Schlusse der Bittschrift auf die Auferstehung zu sprechen; er beruft sich aber dabei nicht auf eine schon vorhandene Schrift von ihm, sondern bricht nach kurzer Andeutung des Beweisganges das S. 266 Thema ab mit Worten, die eine Zurückstellung dieses Gegenstandes auf unbestimmte Zeit ausdrücken. Es geht nicht an, in diesen Worten eine förmliche Ankündigung der uns erhaltenen Auferstehungsschrift des Athenagoras zu erblicken. Denn der Beweisgang in dieser ist ein ganz anderer als der am Schlusse der Bittschrift angedeutete. Vgl. hierüber A. Eberhard, Athenagoras. Programm. Augsburg 1895. S.16-18. Darum liegt die Vermutung nahe, daß die Auferstehungsschrift geraume Zeit nach der Bittschrift entstanden ist. Umgekehrt läßt Wallinger die Auferstehungsschrift wegen ihres rein philosophischen Charakters viel früher als die Bittschrift verfaßt sein, nämlich in jener Periode des Athenagoras, wo er sich noch nicht völlig zum Christentum durchgerungen hatte. Ferner glaubt Wallinger, sie sei in Athen zustande gekommen. Demgegenüber hält der Übersetzer. wie in dem genannten Programm (S.24-26), so auch heute noch am alexandrinischen Ursprung der Auferstehungsschrift fest. Denn dieselbe ist ein Lehrvortrag (Kap. 23), der sich mehr für die christliche Katechetenschule in Alexandria als für die heidnische Akademie in Athen eignete, und der Verfasser hielt wohl deswegen alles spezifisch Christliche daraus fern, weil er auch heidnische Zuhörer vor sich hatte und das Thema überhaupt nur rationell behandeln wollte. Wallinger hat auch, besonders im Anschluß an das eingangs erwähnte Philippus-Exzerpt, eine biographische Skizze über Athenagoras gegeben; er läßt ihn um das Jahr 125 zu Athen geboren sein; hier habe er sich seine feine hellenische Bildung erworben und besonders der platonischen Philosophie (vgl. Fr. Schubring, Die Philosophie des Athenagoras. Programm. Berlin 1882) gewidmet; dann sei er ein angesehener Lehrer an der Akademie gewesen; in der Absicht, das Christentum zu bekämpfen, habe er sich an das Studium der göttlichen Schriften gemacht, sei aber gerade dadurch selbst Christ geworden; nach diesem entscheidenden Schritte (zwischen 150 und 160) sei er von Athen nach Alexandria übergesiedelt und an der dort aufblühenden Katechetenschule tätig gewesen; hier habe er auch die Bittschrift für die Christen verfaßt; S. 267 hier sei er auch mit Pantänus und dem noch jüngeren Clemens in engere Beziehungen getreten; gestorben sei er zwischen 190 und 200; es könne daher unser Athenagoras identisch sein mit jenem Athenagoras, welchem der Alexandriner Boethos nach dem Jahre 180 sein Buch über schwierige Ausdrücke bei Plato gewidmet hat (Th. Zahn, Forschungen III. S.60).
