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Works Ephrem the Syrian (306-373) Rede über den Text: „Wehe uns, dass wir gesündigt haben!“ (Klagel. 5,16.) (BKV)
Ephrem the Syrian (306-373)
Rede über den Text: „Wehe uns, dass wir gesündigt haben!“ (Klagel. 5,16.) (BKV)
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Rede über den Text: „Wehe uns, dass wir gesündigt haben!“ (Klagel. 5,16.)

Vorbemerkung

S. 107 * Der syrische Text ist der Handschrift Cod. vat. 117, sect. 88 entnommen und in der römischen Ausgabe im II. syrisch-lateinischen Bande S. 350-359 abgedruckt. Die Autorschaft ist noch durch die Codd. Musei Britannici Add. 17 172 [IX. Jahrh.], 14 611 [X. Jahrh.] und 7190 [XII. Jahrh.] bezeugt, ebenfalls nur späte Zeugnisse, welche daher die Verfasserfrage nicht entscheiden können.

Inhalt: Der Redner läßt anfangs seine Zuhörer im Zweifel, welches die zwei furchtbaren Dinge seien, die ihn mit solcher Angst erfüllen. Es sind: Seine Sünden und die dafür zu erwartende Strafe [1 u. 2]. Der mächtige Eindruck des Gedankens an das letzte Gericht, die Klage über seine fortwährende Sündhaftigkeit, der Ausdruck der Furcht und der Angst, des Schreckens und der Reue am Gerichtstage, die Furchtbarkeit des jenseitigen Feuers, die Beschämung vor der ganzen Welt, die Angst vor der Verdammung: alle diese Gedanken, Empfindungen und Nöte seines Herzens läßt der Redner in demütiger, zerknirschter Offenherzigkeit vor dem geistigen Auge seiner Zuhörer vorüberziehen, um mit der Klage über seine fortdauernde Bosheit den ersten Teil [3-9] zu beschließen. Nun aber ändert sich der Ton der Rede. Trostgedanken treten auf, die Buße erscheint, redet ihm aufmunternd zu, spricht von Gottes unendlicher Barmherzigkeit und ermahnt ihn zur Buße, da dazu im Jenseits keine Zeit mehr sei. Sie verspricht aber, sich bei der Gnade für den reuigen Büßer zu verwenden [10-12]. Er schließt mit der Nutzanwendung für seine Zuhörer und mit einer Lobpreisung des allgütigen und barmherzigen Gottes [13]. [Nach Zingerle a. a. O. I,396.] *

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Rede über den Text: „Wehe uns, dass wir gesündigt haben!“ (Klagel. 5,16.) (BKV)

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