2.
Der ältesten einer war der Apostelschüler Quadratus , der nach dem Zeugnis des Eusebius 1 ums Jahr 125 dem Kaiser Hadrian eine Schutzschrift überreichte, „weil böse Männer die unsrigen zu belästigen versuchten“. Diese früheste Apologie ist leider längst verloren gegangen bis auf einen von Eusebius 2 aufbewahrten Satz, wonach bis in Quadratus' Zeit herein von Christus Geheilte und Erweckte noch am Leben waren.
Bis vor wenigen Jahrzehnten besaßen wir nicht einmal soviel von der Schrift eines zweiten Apologeten, den der Vater der Kirchengeschichte im Verein mit Quadratus erwähnt, wenn er a. a, O. fortfährt: „Auch S. 6 Aristides , ein gläubiger Mann, hat, ähnlich wie Quadratus, von unserer Religiosität gedrängt, eine Schutzrede hinterlassen, die er für den Glauben an Kaiser Hadrian hielt 3. Es wird bis jetzt von sehr vielen auch dessen Schrift aufbewahrt“. Zu diesen Glücklichen hat offenbar Eusebius nicht gezählt. Auf seinen dürftigen Angaben baut sich im wesentlichen auch das Lob auf, das der hl. Hieronymus 4 unserm Apologeten spendet: „Der Athener Aristides, ein glänzend beredter Philosoph, und noch als Christi Jünger in der alten Tracht, übergab gleichzeitig mit Quadratus dem Kaiser Hadrian eine Schrift, die eine Rechtfertigung unserer Lehre enthält, das ist eine Schutzschrift für die Christen, die bis heute vorhanden ist und den Gelehrten als ein Beweis seiner Begabung gilt“. Ein Mitstreiter des hl. Hieronymus gegen die Pelagianer, der Spanier Paulus Orosius 5, rühmt ferner die „Glaubenstreue und Weisheit“ des Atheners und behauptet, Quadratus und Aristides hätten Hadrians Reskript an Fundanus mitveranlaßt 6. Auf diese zwei Kirchenväter stützen sich im Grunde alle abendländischen Berichte über Aristides, so namentlich verschiedene Martyrologien, deren Verfasser das Überkommene weiterhin ausschmückten. Während z. B. um 700 das Martyrologium Romanum parvum 7 zum 31. August einfach meldet, daß Aristides „dem Kaiser Hadrian Schriften über die christliche Religion überreichte“, dichtet der hl. Ado von Vienne (+ 875) hinzu, daß jener in der persönlichen Gegenwart des Kaisers S. 7 einen glänzenden Vortrag darüber hielt, „daß Christus Jesus allein Gott sei“ 8. Eine Zusammenfassung aller früheren Angaben bietet endlich Caesar Baronius im Martyrologium Romanum restitutum (Rom 1586 u. o.).
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H. E. IV 3. ↩
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A. a, O. ↩
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Vgl. desselben Chronikon-Kanon p. a, Abr. 2140, Hadr. 8: s. Die Chronik (des Eusebius) aus dem Armen. übersetzt mit textkrit. Komm. herausg. von J. Karst (Leipzig 1911), S. 220. Hier wird Aristides erstmals als „athenischer Philosoph“ bezeichnet; vgl. auch Hieronymus, Chronic. p. a. 2142, Hadr. 10. ↩
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De vir. illustr. 20; vgl. dess. Ep. (70) ad Magnum. worin sich der Stridonier zu der Behauptung versteigt, Aristides habe seine Apologie mit philosophischen Sentenzen durchwoben und sei von Justin nachgeahmt worden. ↩
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Hist. adv. pag, 7, 13, 2. ↩
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Dies scheinen übrigens auch Eusebius und Hieronymus in ihren Chroniken, a, a. 0., nahezulegen. ↩
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Migne, P. l. 123, 167; cf. 170 (8. Oct.), wo Aristides als Zeuge für das Martyrium des Dionysius Areopagita angerufen wird. ↩
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Martyrol. Adonis ad 31. Aug.: Migne 123, 844; cf. 374. ↩
