Fünfte Vorschrift.
Andere hingegen täuschen sich selbst, indem sie für ihr verloren gegangenes Eigentum fremdes Gut zurückbehalten, das sie gefunden haben, um auf diese Weise, weil die Boraden und Goten an ihnen wie Feinde gehandelt haben, nunmehr selber gegen andere die Rolle der Boraden und Goten zu übernehmen. Wir haben darum unseren Mitbruder und Amtsgenossen1 Euphrosynus zu euch abgesendet, damit er nach dem hiesigen Vorbild auch seinerseits ähnliche Verfügungen treffe, sowohl wer als S. 268 Ankläger zugelassen2, als auch wer von der Gebetsgemeinschaft ausgeschlossen werden soll.
