5.
Wir schämen uns wohl, in Betreff solcher Dinge uns zu vertheidigen. Da jedoch die vermessenen Ankläger vor Nichts zurückschrecken und die Beschuldigung vorbringen, daß nach der Rückkehr des Athanasius Mordthaten und Todschläge geschehen seien, so bitten wir, über die Rechtfertigung nicht ungeduldig zu werden, wenn sie auch etwas weitschweifig wird, denn die Umstände machen es nothwendig. Eine Mordthat ist nun weder durch Athanasius geschehen, noch seinetwegen, da uns denn die Ankläger, wie wir vorhin gesagt haben, auf dieses schmähliche Gebiet der Vertheidigung führen. Denn Hinrichtungen und Gefängniß sind unserer Kirche fremd. Dem Scharfrichter hat Athanasius keinen Menschen überliefert, und das Gefängniß wurde durch ihn, so weit er einen Einfluß üben konnte, niemals bevölkert. Unsere Heiligthümer waren wie immer so auch jetzt unbefleckt, und nur durch das Blut Christi und die fromme Gesinnung gegen ihn ehrwürdig. Kein Priester, kein Diakon wurde von Athanasius getötet. Keine Hinrichtung, keine Verbannung wurde von dem Manne bewerkstelligt. Aber hätten nur auch sie gegen ihn Dieß in Wahrheit nicht gethan und ihn nicht Dieß zu leiden genöthigt! S. 58 Denn hier ist seinetwegen Niemand verbannt worden, sondern nur durch sie der Bischof Athanasius von Alexandria. Und da dieser aus der Verbannung zurückgekehrt ist, suchen sie ihn neuerdings in die nämliche oder in eine noch schlimmere Lage zu versetzen, indem sie ihre Zunge zu allen lügenhaften und todbringenden Worten in Bewegung setzen. Denn sieh, nun schreiben sie auch die Thaten der Richter ihm zu, und obschon sie im Briefe offen zugeben, daß der Eparch von Ägypten gegen Einige das Urtheil gesprochen habe, so scheuen sie sich dessenungeachtet nicht, für diese Urtheile den Athanasius verantwortlich zu machen, und zwar als er noch nicht einmal nach Alexandria gekommen, sondern auf der Rückreise aus der Verbannung begriffen war und sich in Syrien aufhielt, wenn man anders auch eine weite Abwesenheit zur Rechtfertigung vorbringen soll, daß man für das nicht verantwortlich sein könne, was ein Feldherr oder Eparch in Ägypten thut. Denn wenn er auch in Alexandria gewesen wäre, was haben die Thaten des Eparchen mit Athanasius zu schaffen? Aber gleichwohl war er in der Gegend nicht anwesend, und was geschah, ist nicht in kirchlichen Angelegenheiten vom Eparchen in Ägypten unternommen worden, sondern aus gewissen Veranlassungen, die ihr aus den Akten ersehen werdet, die wir, nachdem wir von ihrem Schreiben Kenntniß bekommen haben, zum Überfluß euch übersenden.1 Da sie also auch jetzt laut schreien, daß das geschehen sei, was nicht geschehen und weder durch ihn, noch seinetwegen geschehen ist, und betheuern, daß sie von so vielen Übelthaten volle Gewißheit haben, so sollen sie sagen, aus welcher Synode sie auch diese Kenntniß erlangt haben, durch welche Beweise, durch welchen Richterspruch. Wenn sie aber, ohne einen Anhaltspunkt zu haben, so Etwas schlechtweg behaupten, so stellen wir es euch anheim, zu ermessen, wie das Frühere geschehen ist, oder wie sie es darstellen. Denn es ist nichts Anderes als S. 59 Ränkesucht, feindliche Verfolgung, ein unaufhaltsam hervortretender Groll, eine Gottlosigkeit, die gegen die Gottesfurcht im Kampfe für die Ariomaniten wüthet, damit die Rechtgläubigen auf die Seite geschafft werden und die Fahnenträger der Gottlosigkeit von nun an, was ihnen beliebt, ohne Scheu predigen können. Wahrlich so verhält es sich.
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Die hier erwähnten Akten sind nicht erhalten worden. ↩
