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The Chaplet
Chapter II.
I affirm that not one of the Faithful has ever a crown upon his head, except at a time of trial. That is the case with all, from catechumens to confessors and martyrs, 1 or (as the case may be) deniers. Consider, then, whence the custom about which we are now chiefly inquiring got its authority. But when the question is raised why it is observed, it is meanwhile evident that it is observed. Therefore that can neither be regarded as no offence, or an uncertain one, which is perpetrated against a practice which is capable of defence, on the ground even of its repute, and is sufficiently ratified by the support of general acceptance. It is undoubted, so that we ought to inquire into the reason of the thing; but without prejudice to the practice, not for the purpose of overthrowing it, but rather of building it up, that you may all the more carefully observe it, when you are also satisfied as to its reason. But what sort of procedure is it, for one to be bringing into debate a practice, when he has fallen from it, and to be seeking the explanation of his having ever had it, when he has left it off? Since, although he may wish to seem on this account desirous to investigate it, that he may show that he has not done wrong in giving it up, it is evident that he nevertheless transgressed previously in its presumptuous observance. If he has done no wrong to-day in accepting the crown he offended before in refusing it. This treatise, therefore, will not be for those who not in a proper condition for inquiry, but for those who, with the real desire of getting instruction, bring forward, not a question for debate, but a request for advice. For it is from this desire that a true inquiry always proceeds; and I praise the faith which has believed in the duty of complying with the rule, before it has learned the reason of it. An easy thing it is at once to demand where it is written that we should not be crowned. But is it written that we should be crowned? Indeed, in urgently demanding the warrant of Scripture in a different side from their own, men prejudge that the support of Scripture ought no less to appear on their part. For if it shall be said that it is lawful to be crowned on this ground, that Scripture does not forbid it, it will as validly be retorted that just on this ground is the crown unlawful, because the Scripture does not enjoin it. What shall discipline do? Shall it accept both things, as if neither were forbidden? Or shall it refuse both, as if neither were enjoined? But "the thing which is not forbidden is freely permitted." I should rather say 2 that what has not been freely allowed is forbidden.
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Vom Kranze des Soldaten (BKV)
2. Kap. Die allgemeine Sitte der Christen geht dahin, keine Kränze aufzusetzen.
Ich gehe von der Behauptung aus, kein einziger von den Gläubigen läßt seinen Kopf mit einem Kranze in Berührung kommen, außer zur Zeit einer Versuchung wie die vorliegende. Alle halten es so von den Katechumenen an bis zu den Bekennern und Märtyrern, beziehungsweise Abtrünnigen.
Da siehst du, woher die Sitte, um die es sich nun handelt, ihr Gewicht und Ansehen hat. Während wir erst noch untersuchen, wie man es halten soll, steht es bereits fest, wie es zu halten ist1. Was gegen eine bestehende Übung, die sich durch sich selbst rechtfertigt, und deren Autorität durch die allgemeine Übereinstimmung hinreichend gesichert ist, unternommen wird, das muß man gewiß als Sünde ansehen, und zwar als eine ganz unzweifelhafte. Es ist selbstverständlich, daß man den Grund für dieselbe aufsuchen darf, aber unbeschadet des Gehorsams gegen diese Übung, nicht um sie zu untergraben, sondern zu ihrer Befestigung, damit man sie um so besser beobachte, wenn man auch in Betreff ihrer Begründung im reinen ist.
Was soll man aber dazu sagen, wenn jemand über die Verbindlichkeit einer frommen Übung Untersuchungen anzustellen beginnt in dem Augenblick, wo er im Begriff steht, sich von ihr loszusagen? wenn er erst zu einer Zeit, wo er davon abläßt, untersucht, woher der Gebrauch kommt? Obwohl er sich den Anschein geben will, als werfe er bloß deshalb die Frage auf, um zu zeigen, daß er beim Aufgeben der frommen Übung keinen Fehler begangen habe, so steht es fest, daß er nichtsdestoweniger gefehlt in der voreiligen Annahme und S. 235Befolgung derselben. Denn wenn er heute durch die Annahme eines Kranzes nicht fehlt, so hat er ehedem in Abweisung desselben gefehlt.
Daher wird diese Abhandlung nicht an solche gerichtet sein, welchen eine Untersuchung nicht zusteht2, sondern an solche, welche aus Wißbegierde nicht eine Untersuchung anstellen, sondern sich Rat erholen wollen. Einerseits ist die Wißbegierde immer die Veranlassung zum Untersuchen, andererseits lobe ich mir aber einen Glauben, der eine Übung halten zu müssen meint, noch bevor er darüber unterrichtet ist. Es ist etwas Leichtes, sogleich zu fragen: Wo steht geschrieben, daß wir uns nicht bekränzen sollen? Wo steht es denn geschrieben, daß wir es sollen? Die, welche von der Gegenseite eine ausdrückliche Bestätigung in der Hl. Schrift fordern, präjudizieren damit, daß auch für ihre Ansicht eine ausdrückliche Bestätigung der Hl. Schrift vorhanden sein müsse. Denn wenn man die Statthaftigkeit des Bekränzens auf den Grund hin behauptet, weil die Schrift es nicht verbiete, so wird mit Fug und Recht die Sache umgedreht und gesagt, sich zu bekränzen sei nicht statthaft, weil die Schrift es nicht befiehlt3. Was wird also die Praxis tun? Wird sie beides gelten lassen, als wäre keines von beiden verboten, oder wird sie beides verwerfen, als wäre keins von beiden vorgeschrieben? - Aber was nicht verboten wird, das ist ja von selber erlaubt, - Nein, im Gegenteil, was nicht ausdrücklich erlaubt wird, ist verboten.
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Mit Oehler ist zu lesen quid observetur, nicht cur quid. ↩
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weil sie nicht eine „ratio“ für die Übung suchen wollen, sondern diese Übung selbst in Frage stellen. ↩
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Dieser Satz ist offenbar sophistisch, da bei Geboten und Verboten nicht gleichmäßig verfahren werden kann, sonst wären z.B. auch manche zum Leben notwendige Tätigkeiten unstatthaft, wie der Hl. Schrift sie nirgends ausdrücklich anbefiehlt. ↩