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The Chaplet
Chapter IV.
If, for these and other such rules, you insist upon having positive Scripture injunction, you will find none. Tradition will be held forth to you as the originator of them, custom as their strengthener, and faith as their observer. That reason will support tradition, and custom, and faith, you will either yourself perceive, or learn from some one who has. Meanwhile you will believe that there is some reason to which submission is due. I add still one case more, as it will be proper to show you how it was among the ancients also. Among the Jews, so usual is it for their women to have the head veiled, that they may thereby be recognised. I ask in this instance for the law. I put the apostle aside. If Rebecca at once drew down her veil, when in the distance she saw her betrothed, this modesty of a mere private individual could not have made a law, or it will have made it only for those who have the reason which she had. Let virgins alone be veiled, and this when they are coming to be married, and not till they have recognised their destined husband. If Susanna also, who was subjected to unveiling on her trial, 1 furnishes an argument for the veiling of women, I can say here also, the veil was a voluntary thing. She had come accused, ashamed of the disgrace she had brought on herself, properly concealing her beauty, even because now she feared to please. But I should not suppose that, when it was her aim to please, she took walks with a veil on in her husband's avenue. Grant, now, that she was always veiled. In this particular case, too, or, in fact, in that of any other, I demand the dress-law. If I nowhere find a law, it follows that tradition has given the fashion in question to custom, to find subsequently (its authorization in) the apostle's sanction, from the true interpretation of reason. This instances, therefore, will make it sufficiently plain that you can vindicate the keeping of even unwritten tradition established by custom; the proper witness for tradition when demonstrated by long-continued observance. 2 But even in civil matters custom is accepted as law, when positive legal enactment is wanting; and it is the same thing whether it depends on writing or on reason, since reason is, in fact, the basis of law. But, (you say), if reason is the ground of law, all will now henceforth have to be counted law, whoever brings it forward, which shall have reason as its ground. 3 Or do you think that every believer is entitled to originate and establish a law, if only it be such as is agreeable to God, as is helpful to discipline, as promotes salvation, when the Lord says, "But why do you not even of your own selves judge what is right?" 4 And not merely in regard to a judicial sentence, but in regard to every decision in matters we are called on to consider, the apostle also says, "If of anything you are ignorant, God shall reveal it unto you;"
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Vulgate, Dan. xiii. 32. [See Apocrypha, Hist. of Susanna, v. 32.] ↩
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[Observe it must (1.) be based on Apostolic grounds; (2.) must not be a novelty, but derived from a time "to which the memory of men runneth not contrary."] ↩
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[I slightly amend the translation to bring out the force of an objection to which our author gives a Montanistic reply.] ↩
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Luke xii. 27. ↩
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Vom Kranze des Soldaten (BKV)
4. Kap. Fortsetzung.
Wolltest du für diese und andere Punkte der Kirchenzucht eine ausdrückliche Vorschrift aus der Hl. Schrift verlangen, so würdest du keine auftreiben. Man wird dir die Tradition entgegenhalten als die Urheberin davon, die stete Übung als die Bestätigung dafür und den Glauben als den Befolger derselben. Den Grund aber, der für die Tradition, die stete Übung und den Glauben spricht, wirst du entweder selbst erkennen, oder von einem erfahren, der ihn erkannt hat. Bis dahin wirst du im Glauben annehmen, daß ein solcher vorhanden ist, dem man Gehorsam schuldet.
Ich füge noch ein Beispiel hinzu aus dem Alten Bunde, soweit man füglich auch aus diesem Lehren aufstellen kann. Bei den Juden ist der Gebrauch, daß die Frauen einen Schleier über den Kopf tragen, ein so fester, daß man sie daran erkennt. Ich frage nun, wo S. 238ist das darauf bezügliche Gesetz? Vom Apostel sehe ich hier ab1. Wenn sich Rebekka, als sie den Bräutigam von weitem erblickte, schnell einen Schleier anlegte2, so konnte ihre persönliche Sittsamkeit nicht ein allgemeines Gesetz werden, oder es wäre höchstens eins für die in ihrem Falle befindlichen Frauenspersonen geworden. Es müßten sich die Jungfrauen allein verschleiern, und zwar nur dann, wenn sie zur Vermählung sich einfinden, und nicht eher, als bis sie ihren Bräutigam erblickt haben. Wenn Susanna vor dem Gerichtshofe verschleiert erscheint3 und auch damit ein Beispiel für das Verschleiern bietet, so sage ich, auch hier liegt nur eine in freie Wahl gestellte Verschleierung vor. Sie war als Angeschuldigte hergekommen; errötend wegen der üblen Rede, die über sie ging, verbarg sie mit Recht ihre Schönheit, oder auch deswegen, weil sie fürchtete, noch jetzt zu gefallen. Aber in dem Baumgarten ihres Gemahls spazierte sie, die so gefiel, glaube ich, nicht verschleiert umher. Mag sie nun auch immer verschleiert gewesen sein; - ich frage bei ihr sowie bei einer jeden andern nur, wo ist das Gesetz für diese Kleidungsweise?
Wenn ich nirgends ein solches Gesetz entdecke, so folgt daraus, daß die Tradition es war, welche dieser Sitte Gewohnheitskraft gegeben hat, welch letztere dann späterhin infolge der Erklärung der Gründe4 die Autorität des Apostels für sich haben sollte. Mit diesen Beispielen dürfte dargetan sein, daß auch eine nicht in der Hl. Schrift vorfindliche Tradition sich wegen ihrer Beobachtung5 rechtfertigen lasse, wenn sie bestätigt S. 239wird durch die Gewohnheit; denn diese bezeugt infolge der fortgesetzten Befolgung der betreffenden Gebräuche hinlänglich, daß die Tradition dazumal als eine echte6 anerkannt wurde. Man läßt ja die Gewohnheit auch in bürgerlichen Angelegenheiten, wenn kein Gesetz vorhanden ist, statt eines Gesetzes gelten, und es macht keinen Unterschied, ob sie auf etwas Geschriebenem oder auf einem Vernunftgrund beruhe, da ja auch die Gesetze erst durch Vernunftgemäßheit ihre Empfehlung erhalten. Folglich, wenn das Gesetz seinen festen Bestand in der Begründung durch die Vernunft hat, so wird alles, was durch eine vernünftige Begründung Bestand hat, Gesetz sein, mag es von wem auch immer eingeführt worden sein. Oder bist du nicht der Ansicht, daß jeder Gläubige die Freiheit habe, in seinem Geiste zu empfangen und etwas festzusetzen? - freilich nur etwas, was Gott angemessen, der Kirchenzucht förderlich und dem Seelenheil dienlich ist, da der Herr sagt: „Warum urteilet ihr nicht auch von euch selbst, was Recht ist?“7 Auch der Apostel sagt nicht bloß mit Bezug auf das Richten, sondern mit Bezug auf jeden Urteilsspruch über zu prüfende Sachen: „Wenn ihr etwas nicht wisset, so wird Gott es euch offenbaren“8; er selbst pflegte, im Fall er eine Vorschrift des Herrn nicht besaß, einen Rat zu geben und aus sich selbst zu reden, da er im Besitz des Geistes Gottes war, der in alle Wahrheit einführt. So behauptete denn sein bloßer Rat gewissermaßen bereits gleichen Rang mit der göttlichen Vorschrift infolge davon, daß er sich auf die göttliche Vernunft stützte. Nach dieser letzteren9 frage jetzt, wobei die Hochachtung vor der Überlieferung unangetastet bleibt, von welchem Überlieferer sie sich auch immer herschreiben möge; man hat nicht auf den Urheber zu sehen, sondern auf das Ansehen, insbesondere auch der Gewohnheit S. 240selber. Diese ist aus keinem andern Grunde in Ehren zu halten, als weil sie ein Dolmetscher der vernünftigen Begründung ist, so daß, wenn Gott uns auch einen Einblick in diese letztere verleiht, man nicht sowohl die Einsicht darin erlangt, o b die Gewohnheit zu beobachten sei, sondern vielmehr, warum sie es sei.
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weil dessen Vorschrift, 1 Kor. 11,5 ff., ins Neue Test. gehört. ↩
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Gen. 24,65. ↩
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Dan. 13,32. ↩
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die der Apostel anführt, vgl. de orat. 21 und die Schrift de virg. velandis. ↩
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Non scriptam traditionem in observatione defendi posse darf nicht übersetzt werden „daß sich bei Gebräuchen auch eine nicht in der Hl. Schrift vorfindliche Tradition verteidigen lasse“; „in observatione“ bedeutet vielmehr: sie wird dadurch gerechtfertigt und verteidigt, daß sie allgemein geübt wird, oder es ist zu lesen „in observationem“ = so daß sie zu beobachten ist. Zum Gebrauch von „in“ in diesem Sinne vgl. Hoppe 39. ↩
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probatae tunc traditionis = eine Tradition, die damals, als sie eingeführt wurde, als eine echte, als eine solche erkannt wurde, die auf der „ratio“ beruht. ↩
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Luk. 12,57. ↩
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Phil. 3,15; vgl. 1 Kor. 6,1 ff. ↩
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der ratio, dem Vernunftgrund. ↩