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Über das Fliehen in der Verfolgung. (BKV)
5. Cap. Auch die Befürchtung, es könne uns in der Verfolgung an Standhaftigkeit fehlen, darf nicht als Grund zur Flucht gelten. Beispiel des Rutilius.
S. 384 Nein, sagt man da, was mich angeht, so suche ich nur meinem Verderben zu entfliehen, da ich möglicherweise verleugnen könnte; Gottes Sache ist es, wenn er will, mich trotz meiner Flucht wieder zurückzubringen. — Beantworte mir nun zuerst die Frage: Weisst du gewiss, dass du verleugnen wirst, wenn du nicht fliehest, oder nicht gewiss? Wenn du nämlich dessen sicher bist, dass du verleugnen wirst, so hast du schon verleugnet;1 denn durch den festen Glauben daran hast du bei dir das festgesetzt, was du voraussetzest, und es ist thöricht, dass du noch fliehest, um nicht zu verleugnen, denn wenn du verleugnen willst, so hast du bereits verleugnet. Wenn du aber deiner Sache nicht sicher bist und die Ungewissheit nach beiden Richtungen hin gleich gross ist, warum nimmst du denn da nicht an, du seiest imstande, das Bekenntnis abzulegen und in einem höheren Grade zum Heile zu gelangen. Du solltest also erst recht nicht fliehen, wie du umgekehrt ja die Annahme machst, du werdest verleugnen, um fliehen zu können. Schon jetzt steht beides entweder bei uns oder ganz bei Gott. Wenn das Bekenntnis, beziehungsweise das Ableugnen bei uns steht, warum setzen wir nicht das Bessere voraus, d. h. dass wir bekennen werden? Oder willst du vielleicht bekennen, ohne etwas dabei zu leiden? Nicht bekennen wollen heisst aber verleugnen. Steht dagegen das Ganze bei Gott, warum überlassen wir es denn nicht ganz Gott, indem wir seine Macht und Kraft anerkennen, wonach er uns, sowohl, wenn wir fliehen, zurückbringen, als auch, wenn wir nicht fliehen, ja sogar dann, wenn wir mitten unter den Leuten umhergehen, uns decken kann? Was soll das heissen, wenn du hinsichtlich des Fliehens Gott die Ehre gibst, er sei auch, wenn du fliehest, dich zurückzuführen imstande, in Bezug auf das Zeugnisablegen aber nicht, und an der Macht des von ihm kommenden Schutzes verzweifelst?! Warum sagst du nicht vielmehr hier auf Seiten der Standhaftigkeit und des Gottvertrauens stehend: Ich will thun, was an mir ist, und nicht fortgehen; Gott wird mich, wenn er will, selbst beschützen. Das wäre vielmehr unsere Pflicht, unter dem Willen Gottes standzuhalten, nicht aber nach unserm eigenen Willen zu fliehen.
Rutilius, der heilige Martyrer,2 war so und so viel Mal vor der Verfolgung von Ort zu Ort geflohen und hatte sich sogar, wie er sich schmeichelte, von der Gefahr mit Geld freigekauft. Trotz der grossen Sicherheit, die er sich davon versprochen hatte, wurde er unvermutet ergriffen, vor den Oberpräsidenten gestellt und auf der Folter förmlich in Stücke gerissen, — ich glaube zur Strafe für sein Fliehen — sodann dem Feuertode überliefert, dankte er der göttlichen Barmherzigkeit für das S. 385 Leiden, das er gemieden hatte. Was anders wollte uns Gott durch dieses Beispiel zeigen, als dass wir nicht fliehen sollen, weil die Flucht nichts hilft, wenn Gott nicht will.
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De Fuga in Persecutione
V.
[1] 'Sed quod meum est', inquit, 'fugio, ne peream, si negavero; illius est, si voluerit, etiam fugientem me reducere in medium.' Hoc mihi prius responde: certus es te negaturum, si non fugeris, an incertus? Si enim certus, iam negasti, quia praesumendo te negaturum id despopondisti, de quo praesumpsisti, et vane iam fugis, ne neges, qui, si negaturus es, iam negasti; [2] si vero incertus es, cur non ex aequalitate incerti metus inter utrumque eventum etiam confiteri te posse praesumis et salvum magis fieri, quominus fugias, sicut negaturum te praesumis, ut fugias? Iam nunc aut in nobis est utrumque aut totum in deo; si in nobis aut confiteri aut negare, cur non id praesumimus, quod est melius, id est confessuros nos? ---- nisi si