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On Modesty
Chapter IV.--Adultery and Fornication Synonymous.
Having defined the distinction (between the kinds) of repentance, we are by this time, then, able to return to the assessment of the sins--whether they be such as can obtain pardon at the hand of men. In the first place, (as for the fact) that we call adultery likewise fornication, usage requires (us so to do). "Faith," withal, has a familiar acquaintance with sundry appellations. So, in every one of our little works, we carefully guard usage. Besides, if I shall say "adulterium," and if "stuprum," the indictment of contamination of the flesh will be one and the same. For it makes no difference whether a man assault another's bride or widow, provided it be not his own "female;" just as there is no difference made by places--whether it be in chambers or in towers that modesty is massacred. Every homicide, even outside a wood, is banditry. So, too, whoever enjoys any other than nuptial intercourse, in whatever place, and in the person of whatever woman, makes himself guilty of adultery and fornication. Accordingly, among us, secret connections as well--connections, that is, not first professed in presence of the Church--run risk of being judged akin to adultery and fornication; nor must we let them, if thereafter woven together by the covering of marriage, elude the charge. But all the other frenzies of passions--impious both toward the bodies and toward the sexes--beyond the laws of nature, we banish not only from the threshold, but from all shelter of the Church, because they are not sins, but monstrosities.
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Über die Ehrbarkeit (BKV)
4. Kap. Untersuchung über den Grad der Sündhaftigkeit von Ehebruch und Hurerei speziell. Sie sind unter sich an Sündhaftigkeit einander gleich.
Wir können also, nachdem wir hinsichtlich der Buße die nötige Unterscheidung eingeschärft haben, nunmehr zur Beurteilung der Sünden selbst zurückkehren, um zu sehen, ob die genannten Sünden so sind, daß sie von Menschen Verzeihung erlangen können. Fürs erste verlangt es der Gebrauch, was wir als Ehebruch und Hurerei bezeichnen1. Es sind auch der Theologie gewisse Bezeichnungen geläufig. So halten wir in jeder Schrift am Gebrauch fest. Übrigens, wenn ich mich der Ausdrücke Ehebruch und Hurerei bediene, so ist das nur ein Schuldtitel für fleischliche Befleckungen. Denn es macht keinen Unterschied, ob sich jemand an einer Verheirateten2 oder an einer Witwe vergreift, da sie nicht seine Frau sind, wie es auch auf den Ort nicht ankommt, ob die Schamhaftigkeit in einem Schlafgemache oder unter der Stadtmauer gemeuchelt wird. Jeder Mord, auch außerhalb des Waldes, ist ein Raub3. So begeht also jeder, wo und mit welcher Person immer es S. 388 geschehe, Ehebruch und Hurerei an sich selbst, wer anders als innerhalb der Ehe Umgang hat. Daher laufen denn bei uns auch die geheimen Ehebündnisse, d. i. die, welche nicht erst vor der Kirche eingegangen sind, Gefahr, auf gleiche Art wie Ehebruch und Hurerei beurteilt zu werden, weil zu befürchten ist, daß sie infolge derselben geknüpft werden4 und so durch den Deckmantel der Ehe das Verbrechen wegtäuschen. Die übrigen wahnsinnigen Lüste aber, die sowohl gegen die Leiber als gegen die Geschlechter in widernatürlicher Weise freveln, die halten wir nicht bloß von der Schwelle der Kirche fern, sondern von ihrem ganzen Hause5, weil sie nicht mehr Vergehungen, sondern Ungeheuerlichkeiten sind.
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In sophistischer Weise bemüht sich hier T., die fornicatio dem Ehebruch gleichzustellen. ↩
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Bei nuptam alienam ist alienam wahrscheinlich zu tilgen. ↩
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Omne homicidium et extra silvam latrocinium est. Wenn der Text richtig überliefert ist, will T. wohl sagen: Jeder Mord ist auch ein Raub, weil das kostbarste Gut, das Leben, durch ihn gerauht wird. Kellner wollte übersetzen: Jeder Mord ist Mord, und auch außerhalb des Waldes gibt es Straßenraub! Aber das besagt der Text nicht. ↩
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Nach der Lesart ne inde consertae, nämlich infolge eines fleischlichen Vergehens. ↩
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Die widernatürlichen Unzucbtssünder wurden demnach bei den Montanisten (penes nos -- submovemus nicht mehr zur Buße, auch nicht zu lebenslänglicher, zugelassen, also jeder seelsorgerischen Einwirkung der Kirche verlustig erklärt. ↩