2.
Ich war zwar in Constantinopel nicht anwesend, ats jener mit Tod abging; aber der Priester Makarius war zugegen, und aus dessen Munde habe ich die Sache vernommen. Arius wurde nämlich, auf Betreiben der Eusebianer, von dem Könige Constantius dahin berufen; und der König fragte den Arius, als dieser eingetreten war, ob er den Glauben der katholischen Kirche habe; dieser aber betheuerte seine Rechtgläubigkeit durch einen Schwur, und übergab eine Abschrift seines Glaubensbekenntnisses, in welchem er das verheimlichte, weßwegen er von dem Bischofe Alexander aus der Kirche gestossen worden, und Worte der heiligen Schriften arglistig einschaltete. Nachdem er nun geschworen hatte, daß er nicht jene Meinung gehabt habe, wegen welcher ihn Alexander ausgeschlossen hatte, entließ ihn der König mit den Worten: „Hast du den rechten Glauben, so hast du gut geschworen; ist aber dein Glaube gottlos, und du hast dennoch geschworen, so mag Gott nach dem Schwure deine Sache richten.“ Nachdem er also auf diese Weise von dem Könige hinweggegangen war, wollten ihn die Eusebianer mit ihrer gewöhnlichen Gewaltthätigkeit in die Kirche einführen; der Bischof von Constantinopel, der selige Alexander aber, widersetzte sich und sagte, der Urheber der Ketzerei dürfe nicht in die Kirchengemeinschaft aufgenommen werden. Und nun erwiederten die Eusebianer unter Drohungen: „Wie wir, auch gegen euern Willen, es bewirkt haben, S. 15 daß der König ihn kommen ließ, so wird morgen, wenn es auch deiner Meinung nicht entspricht, Arius in dieser Kirche mit uns der Versammlung beiwohnen.“ Es war aber Samstag, als sie dieses sagten.
