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On Modesty
Chapter III.--An Objection Anticipated Before the Discussion Above Promised is Commenced.
But before doing this, I will make short work with an answer which meets us from the opposite side, in reference to that species of repentance which we are just defining as being without pardon. "Why, if," say they, "there is a repentance which lacks pardon, it immediately follows that such repentance must withal be wholly unpractised by you. For nothing is to be done in vain. Now repentance will be practised in vain, if it is without pardon. But all repentance is to be practised. Therefore let (us allow that) all obtains pardon, that it may not be practised in vain; because it will not be to be practised, if it be practised in vain. Now, in vain it is practised, if it shall lack pardon." Justly, then, do they allege (this argument) against us; since they have usurpingly kept in their own power the fruit of this as of other repentance--that is, pardon; for, so far as they are concerned, at whose hands (repentance) obtains man's peace, (it is in vain). As regards us, however, who remember that the Lord alone concedes (the pardon of) sins, (and of course of mortal ones,) it will not be practised in vain. For (the repentance) being referred back to the Lord, and thenceforward lying prostrate before Him, will by this very fact the rather avail to win pardon, that it gains it by entreaty from God alone, that it believes not that man's peace is adequate to its guilt, that as far as regards the Church it prefers the blush of shame to the privilege of communion. For before her doors it stands, and by the example of its own stigma admonishes all others, and calls at the same time to its own aid the brethren's tears, and returns with an even richer merchandise--their compassion, namely--than their communion. And if it reaps not the harvest of peace here, yet it sows the seed of it with the Lord; nor does it lose, but prepares, its fruit. It will not fail of emolument if it do not fail in duty. Thus, neither is such repentance vain, nor such discipline harsh. Both honour God. The former, by laying no flattering unction to itself, will more readily win success; the latter, by assuming nothing to itself, will more fully aid.
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Über die Ehrbarkeit (BKV)
3. Kap. Erwiderung auf den Einwand, warum man sich überhaupt noch der Buße unterziehen solle, wenn sie ihren Zweck, die Nachlassung der Sünden, nicht erreicht. Sie bereite, sagt Tertullian, die Nachlassung im Forum Gottes vor und sei also doch nicht umsonst.
Vorerst will ich jedoch eine Entgegnung erledigen, die von der Gegenpartei erhoben wird in Bezug auf diejenige Art von Buße1, von der wir aufs S. 386 bestimmteste erklären, daß sie ohne Verzeihung bleibe. Man wendet uns nämlich ein: Wenn irgendeine Buße2 ohne Vergebung bleibt, so braucht man sie überhaupt nicht zu üben. Denn man soll nichts Vergebliches tun. Vergeblich würde man nun sich der Buße unterziehen, wenn sie ohne Vergebung bliebe. Man solle aber jede Art Buße üben; folglich wird auch jede Buße Nachlassung bewirken, damit sie nicht vergeblich geübt werde; denn man würde keine Verpflichtung haben sie zu üben, wenn sie vergeblich geübt würde. [Sie wird aber vergeblich geübt, wenn sie ohne Nachlaß bleibt.]
Mit Recht erheben sie diesen Einwand, da sie auch die Frucht dieser Buße3, d, h, die Verzeihung, als zu ihrer Machtvollkommenheit gehörend in Anspruch genommen haben4. Was jene angeht, von welchen man die bloß menschliche Versöhnung erlangt5, so wird sie allerdings vergeblich verrichtet werden, bei uns aber, die wir nicht vergessen, daß Gott allein die Sünden, jedenfalls die Todsünden, nachläßt, wird sie nicht vergeblich geübt werden. Dem Herrn anheimgegeben und infolge dessen vor ihm hingeworfen, wird diese Buße um so eher Verzeihung erwirken gerade darum, weil sie dieselbe bloß von Gott erfleht, weil sie nicht glaubt, daß für ihr Vergehen die menschliche Versöhnung ausreiche, und es vorzieht, vor der Kirche Beschämung zu erdulden, als Gemeinschaft mit ihr zu besitzen. Denn sie steht draußen vor ihren Toren und gereicht durch das Beispiel ihrer Verdemütigung den übrigen Brüdern zur Warnung, ruft auch zu ihren Gunsten die Tränen S. 387 der Brüder hervor, und hat, wenn sie nach Hause geht, mehr erreicht, nämlich Mitleiden, wenn auch nicht die Gemeinschaft. Und wenn sie hienieden auch die Versöhnung nicht einerntet, so säet sie dieselbe doch aus vor dem Herrn; sie verliert deren Frucht nicht, sondern bereitet sie vor; der Gewinn wird ihr nicht fehlen, wenn sie in ihrer Pflichtleistung nicht müßig werden wird. Und so ist denn auch eine solche Buße keine törichte und eine derartige Disziplin keine harte. Beide gereichen Gott zur Ehre. Die eine wird um so eher etwas erreichen, als sie sich nicht mit etwas schmeichelt, und die andere um so vollständiger helfen, als sie sich nichts anmaßt.
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für die schweren, die sog. Kapitalsünden, vgl. Kap. 18 am Schluß. ↩
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aliqua paenitentia, irgendeine Art von Buße, also auch die für die schweren Kapitalsünden. ↩
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huius quoque paenitentiae der für die Kapitalsünden. ↩
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in sua potestate; potestas steht hier in dem bestimmten Sinn, der später (Kap. 21) dargelegt wird. Die kirchliche Gewalt hat nur die potestas, die geringeren Sünden zu vergeben. Die potestas, die schweren Sünden zu vergeben, hat nur der Hl. Geist, eventuell diejenigen, denen der Hl. Geist sie außerordentlicher Weise verleiht, nämlich die Geistbegabten. ↩
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pacem humanam, eine Vergebung und Aufnahme in die Kirche, die aber von Gott nicht ratifiziert wird, weil nur er allein die Gewalt hat, schwere Sünden zu vergeben. ↩