Zweites Hauptstück.
Ich bin Bischof, verbleibe in dem Verbande mit allen gallischen Kirchen und Bischöfen, wenn auch in der Verbannung, und ertheile der Gemeinde noch durch meine Priester die Kommunion. Ich bin aber nicht eines Verbrechens wegen, sondern durch Partheihaß verbannt; und bin bei dir, frommer Kaiser, durch falsche Berichte der Synode, nicht wegen Verbrechen, von welchen man etwa Kenntniß gehabt hätte, durch gottlose Menschen angeklagt worden. Ich habe für die Wahrheit meiner Klage einen sehr gewichtvollen Zeugen, nämlich meinen gewissenhaften Herrn, deinen Cäsar Iulianus1, welcher während meiner Verbannung von den Boshaften mehr Schmach, als ich Unbilden, ertragen hat. Denn vorhanden sind euere gütigen Schreiben; nicht unbekannt aber sind alle ihre Ränke, welche sie zur Bewirkung meiner Verbannung geschmiedet haben. Ja selbst der Leiter oder Urheber alles Geschehenen ist in dieser Stadt. Im Vertrauen auf diese Reinheit meines Gewissens werde ich S. 278 aufdecken, daß du, Augustus, betrogen wurdest, und daß dein Cäsar getäuscht wurde, mit der Erklärung, daß ich, eine nicht nur der Heiligkeit eines Bischofs, sondern auch der Rechtschaffenheit eines Laien unangemessene Wandlung von mir nachweisen kann, nicht mehr durch Nachsicht das Priesteramt erwarten, sondern in der Buße eines Laien ergrauen will.
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Iulianus, welcher am Ende des Jahres 355 zum Cäsar ernannt wurde, und sich sogleich hierauf nach Vienne, einer Stadt der Allobroger, begeben hatte, scheint zu Bezieres (Biterra) anwesend oder nicht weit entfernt gewesen zu seyn, als Hilarius von dort verbannt wurde. ↩
