Vierte Vorschrift.
Niemand täusche sich selbst, auch nicht unter dem Vorwand, daß er nur der Finder sei; denn auch der Finder darf sich keinen Gewinn S. 267 aneignen. Denn das Buch Deuteronomium sagt1: „Wenn du das Kalb und das Schaf deines Mitbruders auf dem Wege herumirren siehst, sollst du es nicht unbeachtet lassen, sondern es sofort deinem Mitbruder zurückstellen. Wenn aber dein Mitbruder nicht zu dir kommt und du ihn nicht kennst, sollst du es heimführen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Mitbruder darnach fragt, und dann sollst du es ihm zurückgeben. Und so sollst du es halten mit seinem Esel, und so sollst du es halten mit seinem Mantel, und so sollst du es halten mit jedem verlorenen Gegenstande deines Mitbruders, wenn er ihm verloren gegangen ist und du ihn gefunden hast“. So sagt das Buch Deuteronomium. Im Buche Exodus aber heißt es2: „Nicht bloß wenn jemand das Eigentum seines Mitbruders findet, sondern auch das seines Feindes, so soll man es (das ist der Ausdruck) sofort zurückstellen in das Haus des Besitzers“, Wenn es aber nicht erlaubt ist, von seinem Mitbruder oder seinem Feinde Gewinn zu ziehen, der im Frieden ein sorgloses und weichliches Leben führt und sich um sein Eigentum nicht bekümmert, um wie viel weniger dann erst, wenn er sich im Unglück und auf der Flucht vor dem Feinde befindet und sein Eigentum nur gezwungen zurückgelassen hat?
